Nach einer aktuellen Lageeinschätzung zum Infektionsgeschehen teilte uns das Niedersächsische Kultusministerium am 14.8.20 mit, dass mit dem sogenannten „Szenario A“, also mit einem eingeschränkten Regelbetrieb, in das kommende Schuljahr gestartet werden kann. Das bedeutet, dass der Unterricht im Wesentlichen regulär organisiert ist, mit einigen einschränkenden Besonderheiten:

Verhalten bei Erkrankung

In der Coronavirus-Pandemie ist es ganz besonders wichtig, die allgemein gültige Regel zu beachten: Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein.

Abhängig von der Symptomschwere können folgende Fälle unterschieden werden:

  • Bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z. B. nur Schnupfen, leichter Husten) kann die Schule besucht werden. Dies gilt insbesondere bei Vorerkrankungen (z. B. Heuschnupfen, Pollenallergie). Im Zweifel bitten wir darum, Ihr Kind vorerst zu Hause zu beobachten. Sollte sich die Lehrkraft unsicher sein, werden wir Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
  • Bei Infekten mit einem ausgeprägtem Krankheitswert (z. B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur) muss die Genesung abgewartet werden.
    Nach 48 Stunden Symptomfreiheit kann die Schule ohne weitere Auflagen (d. h. ohne ärztliches Attest, ohne Testung) wieder besucht werden,
    wenn
    kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist.
  • Bei schwererer Symptomatik, zum Beispiel mit
    • Fieber ab 38,5°C oder
    • akutem, unerwartet aufgetretenem Infekt (insb. der Atemwege) mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder 
    • anhaltendem starken Husten, der nicht durch Vorerkrankung erklärbar ist, 

sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

Die Ärztin oder der Arzt wird dann entscheiden, ob ggf. auch eine Testung auf SARS-CoV-2 durchgeführt werden soll und welche Aspekte für die Wiederzulassung zum Schulbesuch zu beachten sind.

Im Falle einer Covid-19-Infektion kann es zum Ausschluss eines ganzen Jahrgangs vom Präsenzunterricht (siehe Kohortenprinzip) oder einer kompletten Schulschließung kommen. Wir bitten also dringend darum, diesen Regelungen zu folgen.

Kohortenprinzip

Unter einer Kohorte wird ein Jahrgang verstanden (Ausnahme Jahrgänge 12 und 13, da hier jahrgangsübergreifender Unterricht stattfindet). Innerhalb einer Kohorte ist eine Durchmischung von Schülerinnen und Schülern aus verschiedenen Klassen erlaubt. Somit kann Kursunterricht und auch schulzweigübergreifender Sportunterricht wieder stattfinden.
Dort, wo Abstand zu Personen eingehalten werden kann, ist dieser weiterhin einzuhalten.
Lehrkräfte unterrichten in der Regel in mehreren Kohorten und halten deswegen Abstand zu Schüler*innen und Kolleg*innen. Ist das nicht möglich, tragen sie eine Mund-Nasen-Bedeckung. 

Mund-Nasen-Bedeckung

Während des Aufenthaltes in Unterrichts- und Arbeitsräumen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Schüler*innen nicht vorgeschrieben. Außerhalb dieser Bereiche muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, Ausnahme ist der der Kohorte zugewiesene Pausenbereich.

Weitere Informationen zu den Pausenbereichen und zum ersten Schultag folgen in der kommenden Woche gesondert.

Mensabetrieb

Auch in der Mensa gilt das Kohortenprinzip. Die Kohorten sind zeitlich und räumlich voneinander getrennt. Das beutet, dass die Jahrgänge die Mensa zeitlich versetzt betreten müssen und einen festen Bereich zugeordnet bekommen. Es wird kein Angebot in Buffetform mehr geben, sondern eine Tellerausgabe durch die Mitarbeiter*innen des Caterers erfolgen. Bis zum Einnehmen des Platzes muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

Aufgrund dieser zeitlich und räumlich anspruchsvollen Maßnahmen, und da sich die KGS Leeste die Mensa mit der Hundertwasser-Grundschule teilt, können nur die Jahrgänge 5,6 und 7 am Montag, Dienstag und Donnerstag die Mensa nutzen.

Eine Bezahlung ist nur mit einem Guthabenkonto und dem MensaMax-Chip möglich. (Näheres hierzu entnehmen Sie bitte dem Infoschreiben des Mensabetreibers.)

Ab voraussichtlich Oktober, mit Fertigstellung des entsprechenden Bauabschnitts – wird in der neuen Pausenhalle ein Kiosk auch in der Mittagszeit Speisen anbieten.

Ganztagesbetrieb

AGs werden angeboten, können jedoch nur von Schüler*innen aus zwei Kohorten besucht werden. Über das AG-Angebot werden wir nach Beginn des Schuljahres informieren.

Schulveranstaltungen

Aufgrund des unvorhersehbaren Infektionsgeschehens wird die KGS Leeste im Kalenderjahr keine Schulfahrten und nur ausgewählte Tagesfahrten durchführen.

 

Wir hoffen, dass wir mit diesen Maßnahmen – auch vor dem Hintergrund der Baustelle und der damit verbundenen Raumknappheit – gut durch dieses Schuljahr kommen werden. 

Die gesamte Schulöffentlichkeit, also Schüler*innen, Lehrer*innen, Mitarbeiter*innen – aber auch Sie als Eltern, in dem Sie mit Ihren Kindern die Notwendigkeit dieser Maßnahmen besprechen – müssen dazu beitragen, dass es nicht zu einem lokalen Infektionsgeschehen und einer damit verbundenen (Teil-)Schließung der Schule kommt.

Natürlich liegt nicht alles in unserer Hand. Auch das dynamische Infektionsgeschehen auf regionaler- und auf Bundesebene kann jederzeit zu einer Rückkehr zum Schulbetrieb in Teilgruppen („Szenario B“) oder gar einem Schul-Lockdown („Szenario C“) führen.

Die Schulleitung wird Sie über die Schul-Webseite, IServ-Mails und „Ranzenpost“ informiert halten und bittet Sie, diese Informationskanäle regelmäßig zu prüfen.

Wir wünschen dennoch allen einen guten Start in dieses Schuljahr. Und vor allem: Bleiben Sie gesund!

Die Schulleitung